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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage
In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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08.05.2024 | 1 Ca 3868/23 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Phantom Shares auf der Grundlage des Phantom Shares Plans 2022 der Daimler AG in einem Wert von 6.000,00 € zuzuteilen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Phantom Shares auf der Grundlage des Phantom Shares Plans 2023 der Daimler AG in einem Wert von 5.000,00 € zuzuteilen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Der Streitwert wird auf 30.924,00 € festgesetzt. 5. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 88 %, die Beklagte zu 12 % zu tragen. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
31.01.2024 | 1 Ca 3868/23 | 1. Die Klage wird hinsichtlich der Anträge Ziff. 3 und 4 abgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 3. Der Streitwert wird auf 37.413,12 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird hinsichtlich der Abweisung des Anspruchs auf Entgeltgleichheit wegen des Geschlechts zugelassen. Im Übrigen wird die Berufung nicht gesondert zugelassen. |
09.02.2024 | 10 BV 23/23 | Der Antrag wird zurückgewiesen. |
23.01.2024 | 12 Ca 587/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose,
hilfsweise ordentliche Kündigung vom 06.07.2023 nicht aufgelöst wird, sondern bis zum 30.09.2023 fortbesteht. |
15.05.2024 | 13 Ca 456/22 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
22.12.2022 nicht zum 31.01.2023 beendet worden ist.
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27.03.2024 | 13 Ca 66/23 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
15.05.2024 | 15 Ca 4772/23 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 412,90 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16. September 2023 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 440,33 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16. Oktober 2023 zu bezahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 853,23 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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