Das Arbeitsgericht befindet sich in Stuttgart, Johannesstraße 86.

© Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt 2007
Stadtplan
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Vor dem Hauptbahnhof befindet sich die Bushaltestelle der Linie 42 Fahrtrichtung „Schreiberstraße“. Bei der Haltestelle Rosenbergstraße/Johannesstraße steigen Sie aus. Von hier sind es 3 Minuten zum Arbeitsgericht in der Johannesstraße. Von den Haltestellen Staatsgalerie, Charlottenplatz und Stadmitte kommt man mit der U4 zur Endstadtion Hölderlinplatz. Von hier sind es 3 Minuten zum Arbeitsgericht Stuttgart.
Mit dem Auto:
In der näheren Umgebung des Arbeitsgericht sind kaum Parkplätze zu finden. Lediglich für Behinderte mit Ausweis ist ein Parkplatz vorgesehen. Nächstgelegene Parkhäuser sind das Parkhaus Tivoli, Seidenstr. 21 und das Parkhaus des Hotels Maritim, Seidenstr. 34. Von dort ab Haltestelle Berliner Platz oder Rosenberg/Seidenstr. mit U2 zur Endhaltestelle Hölderlinplatz.
Wegbeschreibung ab Autobahnende Nr. 831:
Sie folgen der B14 Richtung Stuttgart-West, der Rotenwaldstraße, der Rotebühlstraße bis zur Kreuzung Schwabstraße, dann biegen Sie links ab bis zur Kreuzung mit der Lerchenstraße, hier biegen Sie rechts ab. Bei der Kreuzung Johannestraße/Lerchenstraße befindet sich im Gebäude Nr. 86 das Arbeitsgericht.

